Die Erstarrung der plastischen Kunst
Integraler Bestandteil der Architektur war die Bildhauerei. Sie diente als Baudekoration oder hatte Symbole und sakrale Inhalte darzustellen. In der gesamten Epoche war sie so streng reglementiert, dass nicht jener minimale Freiraum blieb, der unabdingbar ist für eine lebendige Gestaltung, selbst wenn der Künstler eingebunden ist in den Rahmen einer Überlieferung. Ihrer sozialen Stellung nach galten Bildhauer zwar schon immer „nur“ als Handwerker. Dass Künstler höchsten Ranges aus ihnen hervorgingen, beweist eine Fülle von Werken früherer Epochen. Durch die Fesseln der Konvention war nun mehr und mehr ein Erlahmen der schöpferischen Kräfte die Folge. Gestalterische Energie, wie sie in Skulpturen etwa der Song- oder zuweilen noch der Ming-Zeit spürbar ist, ging verloren. Unter diesen Bedingungen konnte nur eine Handwerkskunst auf hohem technischen Niveau fortbestehen. Sie arbeitete mit einem Formenkanon, dessen unablässige Wiederholung in formelhafte Erstarrung mündete. Gleiches gilt grundsätzlich für die Kleinplastik, die großenteils einem hochartifiziellen Kunsthandwerk entsprang.
Parallel dazu verlief die Entwicklung in der angewandten Malerei wie der Dekorations- oder der Porträtmalerei. Auch sie wurden als reines Handwerk angesehen. Ganz anders die freie Malerei, die ohne Auftrag und aus gänzlich anderen Voraussetzungen entstand.